PYLON LV-Beratung GmbH, Hamburg (Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.04.2006 mit der PYLON AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 81372) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PYLON AG am 19.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20459 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH