Pack & Papier Franchise GmbH, Hagen, Reichsbahnstraße 16-24, 58089 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pack & Papier GmbH Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb am 18.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pack & Papier Franchise GmbH, Hagen, Reichsbahnstraße 16-24, 58089 Hagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.07.2010 mit der Pack & Papier GmbH Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen HRB 2681) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.