Pack & Papier GmbH, Bad Endbach, Reichsbahnstraße 16 - 24, 58089 Hagen.Geschäftsanschrift: Reichsbahnstraße 16 - 24, 58089 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pack & Papier GmbH Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb am 30.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pack & Papier GmbH, Hannover, Reichsbahnstr. 16-24, 58089 Hagen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pack & Papier GmbH Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb am 18.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Pack & Papier GmbH, Köln (Reichsbahnstraße 16-24, 58089 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pack & Papier GmbH - Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb am 18.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pack & Papier GmbH, Erkrath, Reichsbahnstr. 16-24, 58089 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pack & Papier GmbH Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb am 18.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pack & Papier GmbH, Bad Endbach, (Reichsbahnstraße 16 - 24, 58089 Hagen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pack & Papier GmbH Papier-, Verpackungsmittel-, Hygiene- und Büroartikelvertrieb mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 2681) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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