HRB 30094: Packenius, Mademann & Partner GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. am 18.11.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 30094:Packenius, Mademann & Partner GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf.Prokura erloschen: Bauer, Robert, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Brettschneider, Uwe, Monheim, * ‒.‒.‒‒; Buchholz, Thomas Georg, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Meyer, Alfred, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒; Poock, Jens Oliver, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30094:Packenius, Mademann & Partner GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf.Bestellt als Geschäftsführer: Zemke, Dirk, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 05.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2014 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce des Sociétes Luxembourg Nummer B 88481) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30094:Packenius, Mademann & Partner GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf.Bestellt als Geschäftsführer: Wieser, Frank Michael, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30094:Packenius, Mademann & Partner GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Packenius, Mademann & Partner GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 30094) mit der Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht unter Firma DONNER & REUSCHEL Luxemburg S. A. mit Sitz in Munsbach/Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes Luxembourg, Nummer B 88481) eingereicht worden. Rechte der Gläubiger:Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH: Nach § 122j Abs. 1 UmwG ist den Gläubigern der Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Mitteilung ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122j Abs. 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dem Tag dieser Mitteilung entstanden sind. Die Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH wird vollständig auf die DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. geltend zu machen.DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A.: Berechtigte Gläubiger müssen einen Anspruch gegen die DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. haben, der vor dem Tag entstanden ist, an dem der Zustimmungsbeschluss der Anteilseigner der DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. veröffentlicht wird. Gläubiger können die Bestellung einer Sicherheit verlangen, soweit sie jeweils nachweisen (demontrer, de maniere credible), dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird und eine ausreichende Garantie durch die Gesellschaft nicht zur Verfügung gestellt wurde. Das Verlangen ist an den Vorsitzenden der für Handelssachen im Verfahren einstweiliger Verfügungen zuständigen Kammer desjenigen Bezirksgerichts zu richten, in der die DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. ihren Sitz hat. Im Falle der DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. ist das Verlangen an den Vorsitzenden besagter Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg zu richten. Der Vorsitzende kann das Verlangen eines Gläubigers ablehnen, soweit dieser über ausreichend Sicherheiten oder Garantien verfügt oder soweit die Finanzlage der DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers gewährleistet. Die DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. hat ebenfalls die Möglichkeit, Ansprüche von Gläubigern zu erfüllen, um das Verlangen nach Sicherheitsleistung abzuwenden.Das Verlangen nach Sicherheitsleitung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag geltend gemacht werden, an dem der Zustimmungsbeschluss der Anteilseigner der DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. öffentlich bekannt gemacht wird.Rechte der MinderheitsgeselIschafter:Da weder an der Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH noch an der DONNER & REUSCHEL Luxemburg S.A. Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden keine Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern Anwendung, insbesondere nicht die deutschen Schutzvorschriften des § 122h UmwG in Verbindung mit § 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) und die Regelung des § 122i UmwG iVm. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan).Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Packenius, Mademann & Partner (Deutschland) GmbH, Herr Heiko Löschen, Blumenstraße 28, D-40212 Düsseldorf, Deutschland.
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