HRB 127064: Padberg GmbH, Wörthsee, Landkreis Starnberg, Am Anger 5, 82237 Wörthsee. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2022 hat die Änderung des § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen.
Padberg GmbH, Wörthsee, Landkreis Starnberg, Am Anger 5, 82237 Wörthsee. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 127.000,00 EUR.
Padberg & Padberg Verwaltungs GmbH, Wörthsee, Landkreis Starnberg, (Am Anger 5, 82237 Wörthsee).Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 10 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Padberg GmbH. Die Padberg AG mit dem Sitz in Wörthsee (Amtsgericht München HRB 144855) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sowie der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Padberg & Padberg Verwaltungs GmbH, Wörthsee, Landkreis Starnberg, (Am Anger 5, 82237 Wörthsee).Die GESTINI GmbH mit dem Sitz in Wörthsee (Amtsgericht München HRB 105189) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 mit Nachtrag vom 27.10.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Padberg & Padberg Verwaltungs GmbH, Wörthsee, Landkreis Starnberg, (Am Anger 5, 82237 Wörthsee).Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 mit Nachtrag vom 27.10.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der GESTINI GmbH mit dem Sitz in Wörthsee, Landkreis Starnberg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 102.000,00 EUR.
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