Paderborner Lagerhaus AG, Paderborn, (Stettiner Str. 34, 33106 Paderborn).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 im Wege des Formwechsels in die Paderborner Lagerhaus Immobilien GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn 17 AR 566/08) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Paderborner Lagerhaus AG, Paderborn, (Stettiner Str. 34, 33106 Paderborn).Der Formwechsel ist im Register der übernehmenden Paderborner Lagerhaus Immobilien GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 8986) am 30.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Paderborner Lagerhaus AG, Paderborn (Stettiner Str. 34, 33106 Paderborn). Die Hauptversammlung vom 20.02.2008 hat die Änderung der Satzung in Ziff. 10 (Stimmrecht) beschlossen.
Paderborner Lagerhaus AG, Paderborn (Stettiner Str. 34, 33106 Paderborn). Die am 15.05.2007 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
Paderborner Lagerhaus AG, Paderborn (Stettiner Str. 34, 33106 Paderborn). Die Hauptversammlung vom 15.05.2007 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 8.000.000,00 um EUR 7.200.000,00 auf EUR 800.000,00 durch Herabsetzung des Nennbetrages der Aktien von je EUR 100,00 auf je EUR 10,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Übertragbarkeit der Aktien, genehmigtes Kapital) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.
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