Palladio Verwaltungs-GmbH, Tübingen, Brandenburgweg 15, 89075 Ulm. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.11.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Palladio Verwaltungs-GmbH, Tübingen, Brandenburgweg 15, 89075 Ulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEED Karlsruhe GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109610) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Palladio Verwaltungs-GmbH, Tübingen, Brandenburgweg 15, 89075 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ruppersberg Verwaltungs-GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382244) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Palladio Verwaltungs-GmbH, Tübingen, Haaggasse 30, 72072 Tübingen.Neue Geschäftsanschrift: Brandenburgweg 15, 89075 Ulm.