HRB 21960:Palladium Management- und Beteiligungs GmbH, Kolbermoor, Staatstr. 13, 83059 Kolbermoor.Die EVENTUS MANAGEMENT Limited mit dem Sitz in Kenilworth, Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5714956) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 06.06.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Palladium Management- und Beteiligungs GmbH, Kolbermoor, Staatstr. 13, 83059 Kolbermoor. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde ein Verschmelzungsplan vom 06.06.2012 eingereicht. Danach ist beabsichtigt, die EVEVTUS MANAGEMENT Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht mit dem Sitz in Ad the Bus. Network, Whateleys Drive, Kenilworth, England, CV8 2GY, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5714956, grenzüberschreitend auf die Paladium Management- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Kolbermoor, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 21960, als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme zu verschmelzen.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der EVENTUS MANAGEMENT Limited auf die Palladium Management- und Beteiligungs GmbH die folgenden Rechte zu ( 1 22d S. 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgericht Traunstein ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Palladium Management- und Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Staatsstr. 13, 83059 Kolbermoor geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Palladium Management- und Beteiligungs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Eine Ausführung deren Rechte ist daher entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Rechte können jederzeit bei der Palladium Management- und Beteiligungs GmbH, Herr Peter Heinold, Staatsstr. 13, 83059 Kolbermoor angefordert werden.
Palladium Management- und Beteiligungs GmbH, Kolbermoor, Staatstr. 13, 83059 Kolbermoor. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2012. Geschäftsanschrift: Staatstr. 13, 83059 Kolbermoor. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, sowie der Erwerb von Beteiligungen jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinold, Peter, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.