GnR 200033: Palliativwerk Oldenburg eG, Oldenburg, Edewechter Landstraße 42, 26131 Oldenburg. Die Generalversammlung vom 27.11.2019 hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere auch die Änderung des Gegenstandes in § 1 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft dient dem Zweck, den beteiligten Mitgliedern sowie den Kooperationspartnern die Erbringung von Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß Paragraph 37 b Sozialgesetzbuch V unter Beachtung der hierzu erlassenen Richtlinien und entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu ermöglichen. Hierfür wird eine Organisationsgemeinschaft gebildet, die als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und als Vertragspartner für die Kostenträger dient. Die Genossenschaft übernimmt in eigener Verantwortung Koordinations- und Beratungsaufgaben als Teilleistung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Außerdem ist die Genossenschaft für die Entwicklung und Weiterentwicklung eines Konzeptes für die SAPV zuständig. Ärztliche und pflegerische Teilleistungen im Rahmen der SAPV dürfen nur von den hierzu zugelassenen Mitgliedern der Genossenschaft oder von den dafür ausgewiesenen Kooperationspartnern in eigener Verantwortung erbracht werden. Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen wird beachtet, in dem sich in der Genossenschaft alle Kooperationspartner zu einer Organisationsgemeinschaft zusammenschließen, diese selbst jedoch keine ärztliche Heilkunde ausübt. Die Leistungen werden der Genossenschaft in Rechnung gestellt. Diese stellt das Gesamtpaket aller Leistungen den Kostenträgern in Rechnung und sorgt dafür, das die beteiligten Leistungserbringer die ihnen zustehende Vergütung erhalten. Das Palliativwerk Oldenburg bietet die Leistungen der SAPV in der Stadt Oldenburg an. Zur Umsetzung der SAPV haben sich im Palliativwerk Oldenburg eG niedergelassene Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, niedergelassene Apotheker mit der Zusatzbezeichnung Palliativpharmazie, die Stiftung Hospizdienst Oldenburg, Oldenburger Krankenhäuser, das Hospiz St. Peter gGmbH, spezialisierte Pflegedienste und andere an der Palliativversorgung beteiligte Professionen zusammengeschlossen.Die beteiligten niedergelassenen Ärzte bleiben in jedem Fall in ihrer originären Berufsausübung und in ihren äzrtlichen Entscheidungen frei. Bestellt: Vorstand: Dr. Weigelt, Holger, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Vorstand: Dr. Schultens, Alexander, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 200033: Palliativwerk Oldenburg eG, Oldenburg, Edewechter Landstraße 42, 26131 Oldenburg. Nicht mehr Vorstand: Jessen, Marion, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Karyofilis, Antje, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Gohr, Susan, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 200033: Palliativwerk Oldenburg eG, Oldenburg, Edewechter Landstraße 42, 26131 Oldenburg. Nicht mehr Vorstand: Loots, Hartmut, Wardenburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Otremba, Burkhard, Edewecht, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Jessen, Marion, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schultens, Alexander, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
GnR 200033:Palliativwerk Oldenburg eG, Oldenburg, Schützenweg 10, 26129 Oldenburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Edewechter Landstraße 42, 26131 Oldenburg.
GnR 200033:Palliativwerk Oldenburg eG, Oldenburg, Schützenweg 10, 26129 Oldenburg.Die Generalversammlung vom 10.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der Satzung in § 3 (Generalversammlung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft dient dem Zweck, den beteiligten Mitgliedern sowie den Kooperationspartnern die Erbringung von Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß Paragraph 37 b Sozialgesetzbuch V unter Beachtung der hierzu erlassenen Richtlinien und entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu ermöglichen. Hierfür wird eine Organisationsgemeinschaft gebildet, die als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und als Vertragspartner für die Kostenträger dient. Die Genossenschaft übernimmt in eigener Verantwortung Koordinations- und Beratungsaufgaben als Teilleistung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Außerdem ist die Genossenschaft für die Entwicklung und Weiterentwicklung eines Konzeptes für die SAPV zuständig. Ärztliche und pflegerische Teilleistungen im Rahmen der SAPV dürfen nur von den hierzu zugelassenen Mitgliedern der Genossenschaft oder von den dafür ausgewiesenen Kooperationspartnern in eigener Verantwortung erbracht werden. Die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen wird beachtet, in dem sich in der Genossenschaft alle Kooperationspartner zu einer Organisationsgemeinschaft zusammenschließen, diese selbst jedoch keine ärztliche Heilkunde ausübt. Die Leistungen werden der Genossenschaft in Rechnung gestellt. Diese stellt das Gesamtpaket aller Leistungen den Kostenträgern in Rechnung und sorgt dafür, das die beteiligten Leistungserbringer die ihnen zustehende Vergütung erhalten. Das Palliativwerk Oldenburg bietet die Leistungen der SAPV in der Stadt Oldenburg an. Zur Umsetzung der SAPV haben sich im Palliativwerk Oldenburg eG niedergelassene Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, niedergelassene Apotheker mit der Zusatzbezeichnung Palliativpharmazie, die Stiftung Evangelischer Hospizdienst Oldenburg, das Evangelsiche Krankenhaus Oldenburg mit seinem Palliativzentrum, das Hospiz St. Peter gGmbH, spezialisierte Pflegedienste und andere an der Palliativversorgung beteiligte Professionen zusammengeschlossen.Die beteiligten niedergelassenen Ärzte bleiben in jedem Fall in ihrer originären Berufsausübung und in ihren äzrtlichen Entscheidungen frei.
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