Palm Computersysteme GmbH, Isernhagen, Tischlerstr. 1a, 30916 Isernhagen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kontinuum Informationssysteme GmbH am 26.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Palm Computersysteme GmbH, Isernhagen, Tischlerstr. 1a, 30916 Isernhagen.Geschäftsanschrift: Tischlerstr. 1a, 30916 Isernhagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2009 und des ergänzenden Vertrages vom 25.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2009 mit der Kontinuum Informationssysteme GmbH mit Sitz in Bendeleben (AG Jena HRB 404490) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.