HRB 10210: Palm Springs GmbH, Minden, Memelstr. 5, 32423 Minden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 10210: Palm Springs GmbH, Minden, Memelstr. 5, 32423 Minden. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr: Bestellt als Liquidator: Tober, Wolfgang, Petershagen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Tober, Regina, Minden, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Palm Springs GmbH, Minden, Memelstr. 5, 32423 Minden.Geschäftsanschrift: Memelstr. 5, 32423 Minden. Einzelprokura: Tober, Regina, Minden, * ‒.‒.‒‒.
Palm Springs GmbH, Minden (Memelstr. 5, 32423 Minden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2006. Gegenstand: Projektierung und Planung von Freizeitanlagen sowie deren Betrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tober, Wolfgang, Minden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Palm Springs Bauträger GmbH & Co. KG, Minden (AG Bad Oeynhausen - HRA 3014) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.