HRB 22152 HL: Palme Gartenlandschafts- und Tiefbau GmbH, Lübeck, Kirchplatz 7 a, 23569 Lübeck. Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: bezüglich des Vornamens; Geschäftsführer: Palme, Christopher, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 22152 HL: Palme Gartenlandschafts- und Tiefbau GmbH, Lübeck, Kirchplatz 7 a, 23569 Lübeck. Geschäftsanschrift: Kirchplatz 7 a, 23569 Lübeck; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich des Kabel-, Rohrleitungs-, Garten- und Landschaftsbaus sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Erstellung von Wegen und Platzflächen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Palme, Christoph, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.07.2021; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Christoph Palme, geb. ‒.‒.‒‒, Lübeck als Inhaber unter der Firma Palme Gartenlandschafts- und Tiefbau e.K. mit Niederlassung in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 10187 HL) betriebenen Unternehmens gemäß dem Ausgliederungsplan vom 02.07.2021. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung bei dem übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgleiderung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.