HRB 714093: Pan Consult GmbH, Adelsheim, Raintalstraße 16, 74740 Adelsheim. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 714093: Pan Consult GmbH, Adelsheim, Raintalstraße 16, 74740 Adelsheim. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Pan Consult GmbH, Adelsheim, Raintalstraße 16, 74740 Adelsheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mosbach, 2 IN 81/12) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Pan Consult GmbH, Adelsheim, Raintalstraße 16, 74740 Adelsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2011 mit Nachtrag vom 10.02.2012. Geschäftsanschrift: Raintalstraße 16, 74740 Adelsheim. Gegenstand: Die Erbringung von Montagedienstleistungen, Engineeringleistungen, Servicedienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen im Baugewerbe, sowie Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Trajkovski, Blagoje, Adelsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Trajkovski, Blagoje, Adelsheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Pan Consult Blagoje Trajkovski e.K.", Adelsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704036) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 01.12.2011 mit Nachtrag vom 10.02.2012. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.