HRB 351829: PanAroma GmbH, St. Leon-Rot, Lanzstraße 27, 68789 St. Leon-Rot. Prokura erloschen: Schreier, Marcus, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒.
PanAroma GmbH, St. Leon-Rot, Lanzstraße 27, 68789 St. Leon-Rot.Geschäftsanschrift: Lanzstraße 27, 68789 St. Leon-Rot. Einzelprokura: Schreier, Marcus, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒.
PanAroma GmbH, St. Leon-Rot (Lanzstr. 27, 68789 St. Leon-Rot). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "PanAroma e.Kfr.", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRA 350737) am 28.12.2006 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Floristika GmbH, St. Leon-Rot (Lanzstr. 27, 68789 St. Leon-Rot). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Ausgliederung auf 25.100,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: PanAroma GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Papp-Kollenz, Andrea, geb. Papp, Walldorf, * ‒.‒.‒‒. Der Einzelkaufmann Papp-Kollenz, Andrea, geb. Papp, Walldorf, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "PanAroma e.Kfr.", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRA 350737) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2006 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.08.2006 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.