HRB 28548: PanPizza AKCA GmbH, Dortmund, Brückstr. 40, 44235 Dortmund. Bestellt als Geschäftsführer: Akca, Tuncay, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Akca, Ramazan Yalcin, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 28548: PanPizza AKCA GmbH, Dortmund, Brückstr. 40, 44235 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2016. Geschäftsanschrift: Brückstr. 40, 44235 Dortmund. Gegenstand: Betrieb einer Pizzeria mit Restaurantfläche und Außerhausverkauf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Akca, Ali, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ali Akca, Dortmund, geboren am ‒.‒.‒‒ unter der Firma PanPizza AKCA e.K. in Dortmund (HRA 18296) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2016.
HRB 28548: PanPizza AKCA GmbH, Dortmund, Brückstr. 40, 44235 Dortmund. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.