HRB 41586 B: Pankower Friseur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Gurkensteig 16, 13159 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Gurkensteig 16, 13159 Berlin; Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Aktualisierung der Personendaten; Geschäftsführer: Fischer, Ursula Hildegard, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 41586 B: Pankower Friseur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Treskowstr. 50, 13156 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.01.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 15 (Erbfolge).
Pankower Friseur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Treskowstr. 50, 13156 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Treskowstr. 50, 13156 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen für Friseur- und Kosmetik - Betriebe, darunter von qualifizierter Aus- und Weiterbildung sowie Vermögensverwaltung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltung- und Übernahmevertrages vom 12.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage Teile ihres Vermögens auf die Pankower Friseur- und Kosmetiksalon GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 121976 B) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..