Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ollek, Roland, Siegen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lipp, Thorsten Alexander, Düsseldorf,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
19.09.2023
Frenking |
HRB 12604: G&D Holding GmbH, Siegen, Obere Leimbach 9, 57074 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 24. November 2021 hat die Änderung der Firma und die Änderung von § 1 (Rechtsform und Firma der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Panoptec Technologies Holding GmbH.
HRB 12604: G&D Holding GmbH, Siegen, c/o Naxicap Germany GmbH, Hochstraße 53, 60313 Frankfurt am Main. Änderung zur Geschäftsanschrift: Obere Leimbach 9, 57074 Siegen.
HRB 12604: Naxicap AquiCo GmbH, Siegen, c/o Naxicap Germany GmbH, Hochstraße 53, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2021 hat die Änderung der Firma und die Änderung von § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: G&D Holding GmbH.
HRB 12604: Naxicap AquiCo GmbH, Siegen, c/o Naxicap Germany GmbH, Hochstraße 53, 60313 Frankfurt am Main. Die G&D Holding GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen - HRB 11089) ist durch den Verschmelzungsvertrag vom 17. Juni 2021 und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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