HRB 3843 NP: Panorama Hotelberatungs- und Managementgesellschaft mbH, Groß Dölln, Döllnkrug 2, 17268 Groß Dölln. Die Verschmelzung ist mit der am 17.09.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 161723) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 3843 NP: Panorama Hotelberatungs- und Managementgesellschaft mbH, Groß Dölln, Döllnkrug 2, 17268 Groß Dölln. Geschäftsanschrift: Döllnkrug 2, 17268 Groß Dölln. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die HOTEL CONSULTING GmbH Beratung - Planung - Management mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 161723) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 3843 NP: Panorama Hotelberatungs- und Managementgesellschaft mbH, Groß Dölln (Döllnkrug 2, 17268 Groß Dölln). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die "Panorama" Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 11047) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird