HRB 261915: Panta rhei Capital GmbH, München, Türkenstraße 16, 80333 München. Die Panta rhei Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 211737) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 261915: Panta rhei Capital GmbH, München, Türkenstraße 16, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 mit Nachtrag vom 23.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRA 102233: Panta rhei Capital GmbH & Co. KG, München, Türkenstraße 16, 80333 München. Der Formwechsel wurde am 23.12.2020 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 261915).
HRB 261915: Panta rhei Capital GmbH, München, Türkenstraße 16, 80333 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2020. Geschäftsanschrift: Türkenstraße 16, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens in unterschiedlichen Anlagenklassen sowie Erbringung von Beratungsleistungen an Dritten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gorenflos, Reinhard, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Panta rhei Capital GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 102233).
HRA 102233: Panta rhei Capital GmbH & Co. KG, München, Türkenstraße 16, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Panta rhei Capital GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München 13 AR 9081/20) beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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