HRA 19112: Panterra Invest GmbH & Co. KG, Nürnberg, c/o Bühler Holding GmbH, Albrecht-Dürer-Platz 4, 90403 Nürnberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Bühler Holding GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 33362). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Bühler Holding Komplementärs GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 39102).
HRA 19112: Panterra Invest GmbH & Co. KG, Nürnberg, c/o Bühler GmbHs, Kaiserstr. 36, 90403 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Bühler Holding GmbH, Albrecht-Dürer-Platz 4, 90403 Nürnberg.
HRA 19112: Panterra Invest GmbH & Co. KG, Nürnberg, c/o Bühler GmbHs, Kaiserstr. 36, 90403 Nürnberg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Bühler GmbHs, Kaiserstr. 36, 90403 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bühler Holding GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 33362). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Panterra Invest GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 35545). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 35545: Panterra Invest GmbH, Nürnberg, c/o Bühler Holding Gesellschaften, Kaiserstr. 36, 90403 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Panterra Invest GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 19112) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 35545: Panterra Invest GmbH, Nürnberg, c/o Bühler Holding Gesellschaften, Kaiserstr. 36, 90403 Nürnberg. Die FDE Lerchenstraße 83 Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 35807) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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