Panther-Automaten GmbH, Hamm (Sedanstr. 28, 59065 Hamm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Panther-Automaten GmbH, Hamm (Sedanstr. 28, 59065 Hamm). Herrn Udo Berger, unbekannten Aufenthaltes.Sehr geehrter Herr Berger, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 12.04.2011 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
Panther-Automaten GmbH, Hamm (Sedanstr. 28, 59065 Hamm). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 75/06) vom 07.02.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Panther-Automaten GmbH, Hamm (Sedanstr. 28, 59065 Hamm). Geschäftsführer: Berger, Udo, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lauer, Michael, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒.