HRB 746136: Paolo Inglese Stahlbau GmbH, Denkendorf, Rechbergstraße 46, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Inglese, Carmelo, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Inglese, Giovanni, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒.
Paolo Inglese Stahlbau GmbH, Denkendorf, Rechbergstraße 46, 73770 Denkendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2013. Geschäftsanschrift: Rechbergstraße 46, 73770 Denkendorf. Gegenstand: Der Metallbau, insbesondere Stahl-und Edelstahlbau, Alu- und Blechbearbeitung, sowie die Fertigung und Lieferung von Stahl- und Edelstahlkonstruktionen, sowie Laser- und Abkanttechnik und die Durchführung von sämtlichen Leistungen, die damit in Verbindung stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Inglese, Paolo, Denkendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Inglese, Paolo, Denkendorf, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Paolo Inglese Stahlbau e. K.", Denkendorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 728745) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.06.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.