Paperpoint GmbH & Co. KG, Gerolstein (Raiffeisenstraße 17, 54568 Gerolstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paperpoint Verwaltungs GmbH am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Paperpoint GmbH & Co. KG, Gerolstein (Raiffeisenstraße 17, 54568 Gerolstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Paperpoint Verwaltungs GmbH mit Sitz in Gerolstein (Amtsgericht Wittlich HRB 12709) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.