HRB 709115: Papierfabrik August Koehler SE, Oberkirch, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.11.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Koheler Oberkirch GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 725427) gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. §§ 190 ff., 226, 238 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 709115: Papierfabrik August Koehler SE, Oberkirch, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Das Grundkapital ist durch Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16.03.2021 um 208.334,00 EUR auf 9.791.666,00 EUR durch Einziehung von Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 09.11.2021 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen. Kapital nun: 9.791.666,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
HRB 709115: Papierfabrik August Koehler SE, Oberkirch, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Die am 01.04.2021 beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
HRB 709115: Papierfabrik August Koehler SE, Oberkirch, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Die Hauptversammlung vom 01.04.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Einteilung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Abpaltung auf 10.000.000,00 EUR herabgesetzt. Kapital nun: 10.000.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Vorstand: Dr. Karrer, Stefan, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
HRB 709115: Papierfabrik August Koehler SE, Oberkirch, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.04.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2021 Geschäftsbereich Vertrieb auf die europäische Aktiengesellschaft (SE) "Koehler Paper SE", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722393) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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