Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Magliulo, Aniello Luigi, Eichstätt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.08.2023
Schneider |
5 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Gutmann, Michael, Titting, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.12.2022
Schneider |
HRB 10357: Paradeis GmbH, Eichstätt, Marktplatz 9, 85072 Eichstätt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gutmann, Raphael Rupert, Nassenfels, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Gutmann, Michael, Titting, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Ander, Tobias, Eichstätt, * ‒.‒.‒‒; Magliulo, Aniello Luigi, Eichstätt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 10357: Paradeis GmbH, Eichstätt, Marktplatz 9, 85072 Eichstätt. Die Abspaltung wurde am 14.12.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 35161).
HRB 10357: Paradeis GmbH, Eichstätt, Marktplatz 9, 85072 Eichstätt. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 09.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.11.2021 Teile des Vermögens ("Café im Paradeis") von der Bruderherz GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 35161) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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