HRB 754278: Paradigma Deutschland GmbH, Dettenhausen, Kuchenäcker 2, 72135 Dettenhausen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ritter Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG", Dettenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 723663) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 754278: Paradigma Deutschland GmbH, Dettenhausen, Kuchenäcker 2, 72135 Dettenhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Ritter, Moritz, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 754278: Paradigma Deutschland GmbH, Dettenhausen, Kuchenäcker 2, 72135 Dettenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRB 704918) nach Dettenhausen verlegt. Geschäftsanschrift: Kuchenäcker 2, 72135 Dettenhausen. Gegenstand: Die Entwicklung, das Design, die Produktion und der Handel von bzw. mit ökologisch ausgerichteten Systemen und Geräten zur aktiven und passiven Energiegewinnung und Energiespeicherung sowie umwelttechnischen Anlagen aller Art, insbesondere von umweltfreundlichen Energietechniken und schadstoffmindernden Ver- und Entsorgungstechniken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reinhold, René, Neulingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Korff, Jürgen, Waldenbuch, * ‒.‒.‒‒. Mit der "Ritter Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG", Dettenhausen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 723663) (früher firmierend als "Paradigma Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRA 360943)) wurde am 01.12.2008 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 03.12.2008 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
HRB 704918: Paradigma Deutschland GmbH, Karlsbad, Ettlinger Straße 30, 76307 Karlsbad. Sitz verlegt; nun: Dettenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 754278). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 704918:Paradigma Deutschland GmbH, Karlsbad, Ettlinger Straße 30, 76307 Karlsbad.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Paradigma Main-Kinzig GmbH", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRB 711470) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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