Parafly Franken e.V., Aurach (Eyerlohe Nr. 7, 91589 Aurach). Die Verschmelzung wurde am 26.06.2008 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg, VR 2670).
Parafly Franken e.V., Aurach (Eyerlohe Nr. 7, 91589 Aurach). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2007 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 24.02.2008 mit dem Gleitsegelclub "Frankenthermik" e. V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, VR 2670) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.