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Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt, Bordesholm (PR 321 KI) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lüttenheisch 4
24582 Bordesholm
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: PR 321 KI
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: PartG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt aus Bordesholm war im Handelsregister Kiel unter der Nummer PR 321 KI verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Gemeinsame Ausübung der Rechts- und Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen. Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer gemäß § 2 der Wirtschaftsprüferordnung sind nicht Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft. Diese Tätigkeiten werden ausschließlich in einer eigens für diesen Zweck zu gründenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgeübt. Sie können auch in einer Einzelpraxis eines Partners ausgeübt werden, sofern dieser als Wirtschaftsprüfer bestellt ist. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers, des Rechtsanwalts und des Rechtsbeistands nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung sowie des Rechtsberatungsgesetzes und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. Die Partnerschaftsgesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.' Die Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 5

Calendar 22.05.2013
Löschung

PR 321 KI: Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt, Bordesholm (Lüttenheisch 4, 24582 Bordesholm). Die Partnerschaft ist aufgelöst. Der Name der Partnerschaft ist erloschen.

Calendar 13.04.2012
Veränderung

PR 321 KI: Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt, Bordesholm (Lüttenheisch 4, 24582 Bordesholm). Nicht mehr Partner: 3. Helfmann, Ralf

Calendar 07.01.2010
Veränderung

Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt, Bordesholm (Lüttenheisch 4, 24582 Bordesholm). Zweigniederlassung errichtet: 3. Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt 24534 Neumünster.

Calendar 23.10.2009
Veränderung

Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt, Bordesholm (Lüttenheisch 4, 24582 Bordesholm). Zweigniederlassung errichtet: 2. Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt 20095 Hamburg.

Calendar 25.02.2008
Veränderung

Parbs Osterloh & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt, Bordesholm(Lüttenheisch 4, 24582 Bordesholm). Sitz der Firma: Zweigniederlassung errichtet:; 1. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Ausübung der Rechts- und Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen. Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer gemäß § 2 der Wirtschaftsprüferordnung sind nicht Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft. Diese Tätigkeiten werden ausschließlich in einer eigens für diesen Zweck zu gründenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgeübt. Sie können auch in einer Einzelpraxis eines Partners ausgeübt werden, sofern dieser als Wirtschaftsprüfer bestellt ist. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers, des Rechtsanwalts und des Rechtsbeistands nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung sowie des Rechtsberatungsgesetzes und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. Die Partnerschaftsgesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Partner: Partner:; 3. Helfmann, Ralf, * ‒.‒.‒‒, Bordesholm, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Rechtsform: Der Gegenstand der Partnerschaft ist geändert..

Historie 3

22.05.2013
Registervorgang

Löschung 03.05.2013

13.04.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ralf Helfmann
Partner

25.02.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ralf Helfmann
Partner