HRB 97874: IWH ImmobilienWerte Hamburg Invest GmbH, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 im Wege des Formwechsels in die Paribus Capital Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 122012) am 14.9.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 122012: Paribus Capital Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. (Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Gesellschaftsverwaltung für Beteiligungsgesellschaften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Königstraße 28, 22767 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Paribus Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 123804). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IWH ImmobilienWerte Hamburg Invest GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97874) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 97874: IWH ImmobilienWerte Hamburg Invest GmbH, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Georg, Oliver, Bremen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Follmann, Lars, Buchholz (Nordheide), * ‒.‒.‒‒.
HRB 97874: IWH ImmobilienWerte Hamburg Invest GmbH, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Der mit der IWH ImmobilienWerte Hamburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 115028) am 22.10.2013 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 30.11.2016 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2016 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 97874: IWH ImmobilienWerte Hamburg Invest GmbH, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Gesellschaftsverwaltung für Beteiligungsgesellschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch.
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