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Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (HRB 125704)

Firmendaten

Anschrift
Königstr. 28
22767 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Palmaille 33, 22767 Hamburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/88880060
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.paribus-capital.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2012
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 14 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 125704
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 125704 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.11.2012 hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 3. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB), c) Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 5 KAGB), d) Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden (§ 261 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB), e) Infrastruktur für Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden (§ 261 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB), f) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften (§ 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB), g) Anteile oder Aktien an Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften investieren dürfen, h) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB), i) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB), sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen, j) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB), sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen, k) Wertpapiere (§ 193 KAGB), welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, l) Geldmarktinstrumente (§ 194 KAGB) sowie m) Bankguthaben (§ 195 KAGB). - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB unter Ausnahme von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds, welche ausschließlich in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) KAGB i.V.m. § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB i.V.m. § 194 KAGB, c) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) KAGB i.V.m. § 195 KAGB, d) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) KAGB, e) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) KAGB, f) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) KAGB 4. Daneben darf die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen erbringen: die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) und sonstige Tätigkeiten, die mit den genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind (§ 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Ferner darf die Gesellschaft Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 125.000,00 EUR. Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.01.2025)

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Registermeldungen 23

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
23 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
2. Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
3. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren dürfen:
a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m.
Abs. 2 Nr. 1 KAGB),
b) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien (§ 261
Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB),
c) Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 1
Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 5 KAGB),
d) Fahrzeuge, die im Rahmen der
Elektromobilität genutzt werden (§ 261
Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB),
e) Infrastruktur für Fahrzeuge, die im
Rahmen der Elektromobilität genutzt
werden (§ 261 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 i.
V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB),
f) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften (§ 261 Abs. 1 Nr. 2
KAGB),
g) Anteile oder Aktien an Gesellschaften im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die
nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung ausschließlich in die hier
aufgeführten Vermögensgegenstände
gemäß lit. a) bis m) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
investieren dürfen,
h) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB),
i) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB),
sofern die betroffenen Investmentvermögen
ihrerseits ausschließlich in die hier
aufgeführten Vermögensgegenstände
gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen,
j) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB),
sofern die betroffenen Investmentvermögen
ihrerseits ausschließlich in die hier
aufgeführten Vermögensgegenstände
gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen,
k) Wertpapiere (§ 193 KAGB), welche die
Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 lit. a) KAGB erfüllen,
l) Geldmarktinstrumente (§ 194 KAGB)
sowie
m) Bankguthaben (§ 195 KAGB).
- offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB
unter Ausnahme von Hedgefonds und
Dach-Hedgefonds, welche ausschließlich in
folgende Vermögensgegenstände
investieren dürfen:
a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe a) KAGB i.V.m. § 193 KAGB,
welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen,
b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs.
2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB i.V.m. § 194
KAGB,
c) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe d) KAGB i.V.m. § 195 KAGB,
d) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe e) KAGB,
e) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe f) KAGB,
f) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe h) KAGB
4. Daneben darf die Gesellschaft folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen
erbringen: die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB)
und sonstige Tätigkeiten, die mit den
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind (§ 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB).
5. Ferner darf die Gesellschaft Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im ln- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
09.01.2025
Dr. Hess
b)
Fall 26
22 b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Dr. Simmering, Volker, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
21.06.2023
Rullmann
21 b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Dr. Reul, Georg Walter, Bonn, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
11.11.2022
Waters
20 b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Schwesig, Frank, Kellinghusen, * ‒.‒.‒‒
a)
07.09.2022
Waters
Calendar 27.05.2021
Veränderung

HRB 125704: Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kühn, Claus Günter Eberhard, Wentorf, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 17

21.06.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Volker Simmering
Geschäftsführer

11.11.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Georg Walter Reul
Geschäftsführer

07.09.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Frank Schwesig
Geschäftsführer

27.05.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Claus Günter Eberhard Kühn
Geschäftsführer

10.03.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Schwesig
Geschäftsführer

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