HRA 121994: Paribus Röpraredder Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 121994: Paribus Röpraredder Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Liquidator: Paribus Capital GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 76594). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 121994: Paribus Röpraredder Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Hamburg, Königstraße 28, 22767 Hamburg. (Gegenstand der Gesellschaft ist die operative Projektentwicklung von zwei Bestandsgrundstücken durch Schaffung eines Baurechts und der anschließende Verkauf der betreffenden Grundstücke.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Königstraße 28, 22767 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Paribus Renditefonds Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 95073), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Bereich "Projektentwicklung") der SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds V - Hamburg - Wohnen mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 103669) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.9.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.