HRB 14339: Parkett und mehr... Jankowski GmbH, Neuss, Rheinfährstraße 2-4, 41468 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14339: Parkett und mehr... Jankowski GmbH, Neuss, Rheinfährstraße 2-4, 41468 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 14339: Parkett und mehr... Jankowski GmbH, Neuss, Rheinfährstraße 2-4, 41468 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 500 IN 37/11) vom 1. September 2016 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.Von Amts wegen eingetragen.
Parkett und mehr... Jankowski GmbH, Neuss, Rheinfährstraße 2-4, 41468 Neuss. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 37/11) vom 18. April 2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Parkett und mehr... Jankowski GmbH, Neuss (Rheinfährstraße 2-4, 41468 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23. August 2007. Gegenstand: Handel mit Bodenbelägen aller Art und deren Verlegung, die Renovierung von Ober- und Unterböden sowie der Handel mit und der Einbau von Innenausstattungsgegenständen wie z.B. Möbeln, Dekorationen, Wohnaccessoires, etc. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Jankowski, Martina Anna, geb. Spors, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.