HRA 706590: Parkresidenz Rastatt GmbH & Co. KG, Rastatt, Am Schlossplatz 2/3, 76437 Rastatt. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 76133 Karlsruhe, Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 88, 76133 Karlsruhe.
HRA 706590: Parkresidenz Rastatt GmbH & Co. KG, Rastatt, Am Schlossplatz 2/3, 76437 Rastatt. (Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz, insoweit insbesondere des Hochhausgrundstücks Plittersdorfer Straße 1 A, 76437 Rastatt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Schlossplatz 2/3, 76437 Rastatt. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Karlsruhe, 76133 Karlsruhe, Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 88, 76133 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Parkresidenz Rastatt Verwaltungs GmbH, Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 723660), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Parkresidenz Rastatt Projekt-GmbH", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 717424) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.