HRB 3355: Parkwohnstift Arnstorf GmbH, Arnstorf, Schönauer Straße 19, 94424 Arnstorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aigner, Maria, Arnstorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3355: Parkwohnstift Arnstorf GmbH, Arnstorf, Schönauer Straße 19, 94424 Arnstorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauer, Monika, Roßbach, * ‒.‒.‒‒; Rieder, Tobias, Arnstorf, * ‒.‒.‒‒; Schulhauser, Martina, Wallersdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3355:Parkwohnstift Arnstorf GmbH, Arnstorf, Schönauer Straße 19, 94424 Arnstorf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die Änderung der §§ 5 (Vertretung der Gesellschaft) und 7 (Organe der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Die Gesellschaft kann für Einzelrechtsgeschäfte einem, mehreren oder allen Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Die Vertretungsbefugnis der übrigen Geschäftsführer bleibt hiervon unberührt. 3. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können einzelne Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Gesellschaft zu einer mehrgliedrigen Gesellschaft wird.
Parkwohnstift Arnstorf GmbH, Arnstorf, Schönauer Straße 19, 94424 Arnstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 4 (Stammkapital), 8 (Jahresabschluß, Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen. Ferner wurden folgende §§ der Satzung geändert: 9 (Abfindung) wurde aufgehoben. Aus 10 (Vermögensbindung) wurde 9; aus 11 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) wurde 10; aus 12 (Form) wurde 11; aus 13 (Schlussbestimmungen wurde 12; und aus 14 (Gründungsaufwand) wurde 13. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das Parkwohnstift Arnstorf in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das Parkwohnstift Arnstorf ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Das Parkwohnstift war früher das "Kreis-Alten- und Pflegeheim" des Landkreises Rottal-Inn. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch das Betreiben einer Pflegeschule zur Ausbildung und Weiterbildung von Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnis hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Parkwohnstift Arnstorf GmbH, Arnstorf, Schönauer Straße 21, 94424 Arnstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schönauer Straße 19, 94424 Arnstorf. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das Parkwohnstift Arnstorf in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das Parkwohnstift Arnstorf ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Das Parkwohnstift war früher das "Kreis-Alten- und Pflegeheim" des Landkreises Rottal-Inn. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch das Betreiben einer Pflegeschule zur Ausbildung und Weiterbildung von Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
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