HRB 5972: Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH, Arnstorf, Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aigner, Maria, Arnstorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5972: Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH, Arnstorf, Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bauer, Monika, Roßbach, * ‒.‒.‒‒; Rieder, Tobias, Arnstorf, * ‒.‒.‒‒; Schulhauser, Martina, Wallersdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5972:Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH, Arnstorf, Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die Änderung der §§ 5 (Vertretung der Gesellschaft) und 7 (Organe der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Die Gesellschaft kann für ein Einzelgeschäft einem, mehreren oder allen Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Die Vertretungsbefugnis der übrigen Geschäftsführer bleibt hiervon unberührt. 3. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können einzelne Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Gesellschaft zu einer mehrgliedrigen Gesellschaft wird.
Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH, Arnstorf, Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 4 (Stammkapital, Stammeinlage), 8 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung), 9 (Vermögensbindung)und 10 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Überlassung von Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf GmbH, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hauswirtschaft und Altenpflege und die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung mildtätiger Zwecke, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH, Arnstorf, Schönauerstr. 19, 94424 Arnstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Überlassung von Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf GmbH, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hauswirtschaft und Altenpflege und die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung mildtätiger Zwecke, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
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