HRA 727614: Partner Unternehmensgestaltung GmbH & Co. KG, Stuttgart, Breitscheidstr. 10, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 727614:Partner Unternehmensgestaltung GmbH & Co. KG, Stuttgart, Breitscheidstr. 10, 70174 Stuttgart.Die Gesellschaft ist über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Partner Unternehmensgestaltung GmbH & Co. KG, Stuttgart, Breitscheidstr. 10, 70174 Stuttgart. (ist die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgestaltung, insbesondere die Planung des Erscheinungsbildes von Unternehmen bezüglich Architektur, Auftreten in der Öffentlichkeit und der Produktgestaltung sowie der Vertrieb von Inneneinrichtungsgegenständen aller Art und die damit im Zusammenhang stehenden Planungen nebst dem Erbringen entsprechender Serviceleistungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Breitscheidstr. 10, 70174 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Partner Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738975). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Partner Unternehmensgestaltung GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 11306) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.