HRB 25656: Partyservice Dieter Christ GmbH, Dillingen (Röntgenstraße 2, 66763 Dillingen/Saar). Von Amts wegen eingetragen aufgrund §395 FamFG, nicht mehr Geschäftsführer: Christ, Dieter, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒. Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
Partyservice Dieter Christ GmbH, Dillingen (Röntgenstraße 2, 66763 Dillingen/Saar).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Partyservice Dieter Christ GmbH, Dillingen, (Röntgenstraße 2, 66763 Dillingen).Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken 110 IN 12/09 vom 01.05.2009 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.