Pasch GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Oberhausen, Kirchhellener Str. 269, 46145 Oberhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Duesing GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 27.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pasch GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Oberhausen, Kirchhellener Str. 269, 46145 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2011 mit der Duesing GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HR B 17208) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pasch GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Oberhausen, Kirchhellener Str. 269, 46145 Oberhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 beschlossen. Geschäftsanschrift: Kirchhellener Str. 269, 46145 Oberhausen. 30.000,00 EUR.
Pasch GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Oberhausen (Postweg 38 a, 46145 Oberhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschafts darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind stets befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit im Rahmen Ihrer Bestellung nicht ausdrücklich anderes vorgesehen wird. Geschäftsführer: Haske, Michael, Gladbeck, * ‒.‒.‒‒; Pasch, Ingrid, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.