Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Das Registerblatt ist geschlossen.
c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
LBBW Immobilien Management GmbH, Stuttgart (Amtsgericht
Stuttgart HRB 23388), Einlage: 23.000,00 EUR. |
a)
09.09.2022
Zechendorf |
HRA 726728: Pasing Projekt GmbH & Co. KG, Stuttgart, Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart.
HRA 726728: Pasing Projekt GmbH & Co. KG, Stuttgart, Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart. Bestellt und wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Carnotstr. 5-7 Berlin Verwaltungs GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 763363). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2019 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Carnotstr. 5-7 Berlin GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 734070) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 726728: Pasing Projekt GmbH & Co. KG, Stuttgart, Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart. Eingetreten und wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: LBBW Immobilien Westend Carree II Komplementär GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 753968). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2018 mit Nachtrag vom 20.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "LBBW Immobilien Westend Carree II GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731400) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 726728: Pasing Projekt GmbH & Co. KG, Stuttgart, Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Haerder-Center Lübeck Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738505). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haerder-Center Lübeck Verwaltungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738505) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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