HRB 715330: Pasta fresca da Lidia GmbH, Mannheim, N 3, 3, 68161 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Grasso, Santo, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grasso, Michele, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 715330: Pasta fresca da Lidia GmbH, Mannheim, N 3, 3, 68161 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Grasso, Michele, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grasso, Santo, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
Pasta fresca da Lidia GmbH, Mannheim, P 7, 16-18, 68161 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: N 3, 3, 68161 Mannheim.
Pasta fresca da Lidia GmbH, Mannheim, P 7, 16-18, 68161 Mannheim. Rechtsform von Amts wegen berichtigt in: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Pasta fresca da Lidia GmbH, Mannheim, P 7, 16-18, 68161 Mannheim. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2012. Geschäftsanschrift: P 7, 16-18, 68161 Mannheim. Die Produktion, die Zubereitung und der Verkauf von frischen Teigwaren und sonstigen Speisen sowie der Ausschank von Getränken. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Grasso, Santo, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Grasso, Santo, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Pasta fresca da Lidia e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704457) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2012. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.