HRA 302: Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Pastin, Dorfstraße 30, 19406 Pastin. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH, Pastin (AG Schwerin HRB 1066). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 302:Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Pastin, Dorfstraße 30, 19406 Pastin.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Gut Witzin GmbH mit Sitz in Witzin (Amtsgericht Schwerin, HRB 3325) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Pastin, Dorfstraße 30, 19406 Pastin. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gut Kobrow Verwaltungsgesellschaft mbH, Kobrow (Amtsgericht Schwerin HRB 7880).
Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co., Pastin, Dorfstraße 30, 19406 Pastin. Firma geändert, nun: Neue Firma: Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 30, 19406 Pastin.
Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Pastin, Dorfstraße 30, 19406 Pastin. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gut Kobrow Verwaltungsgesellschaft mbH, Kobrow (Amtsgericht Schwerin HRB 7880). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2013 mit der Gut Kobrow GmbH & Co. KG mit Sitz in Kobrow (Amtsgericht Schwerin, HRA 2143) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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