HRB 66360:Patch-Work gGmbH, Bergisch Gladbach, Paffrather Straße 311-315, 51469 Bergisch Gladbach.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 66360:Patch-Work gGmbH, Bergisch Gladbach, Paffrather Straße 311-315, 51469 Bergisch Gladbach.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Patch-Work gGmbH, Bergisch Gladbach, Paffrather Straße 311-315, 51469 Bergisch Gladbach.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 74 IN 432/09). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Patch-Work gGmbH, Bergisch Gladbach, Paffrather Straße 311-315, 51469 Bergisch Gladbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.2.2008/10.7.2008. Geschäftsanschrift: Paffrather Straße 311-315, 51469 Bergisch Gladbach. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von jungen Menschen mit Behinderung sowie jungen Menschen mit einem schwierigen sozialen Umfeld, von Menschen ab 50 mit Behinderung sowie längerfristig arbeitslosen Menschen ab 50, die Rehabilitation und Integration behinderter Menschen, die Förderung der Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, die Verbesserung der Vernetzung und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung, die professionell für und mit Menschen mit Behinderung tätig sind, durch Fortbildung und Erfahrungsaustausch und die Durchführung von Seminaren, Fortbildungen und anderen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder schwierigem sozialem Umfeld, um eine berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft einen Integrationsbetrieb führt zur Förderung von jungen Menschen mit Behinderung sowie jungen Menschen mit einem schwierigen sozialen Umfeld, von Menschen ab 50 mit Behinderung sowie längerfristig arbeitslosen Menschen ab 50, zur Förderung der Rehabilitation und Integration behinderter Menschen, zur Förderung der Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, zur Verbesserung der Vernetzung und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung, die professionell für und mit Menschen mit Behinderung tätig sind, durch Fortbildung und Erfahrungsaustausch und die Durchführung von Seminaren, Fortbildungen und anderen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder schwierigem sozialem Umfeld, um eine berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Oliver, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.