HRB 114982: FFFINANZDIREKT GmbH, Halberstadt, Heinrich-Julius-Str. 17, 38820 Halberstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung, die Streichung der §§ 17 (Schiedsklausel) und 20 (Kosten) und die Neunummerierung der §§ 18 (Bekantmachungen) und 19 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Neue Firma: Pateo FinanzDirekt GmbH.
HRB 114982: FFFINANZDIREKT GmbH, Halberstadt, Heinrich-Julius-Str. 17, 38820 Halberstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Wu, Geng Jun, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Chao, Andrea, Halberstadt, * ‒.‒.‒‒.
FFFINANZDIREKT GmbH, Halberstadt, Heinrich-Julius-Str. 17, 38820 Halberstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen gem. § 34c der GewO 1a, 2 und 3. Es soll keine Befugnis bestehen, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.
FFFINANZDIREKT GmbH, Halberstadt (Heinrich-Julius-Str. 17, 38820 Halberstadt). Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Chao, Andrea, Halberstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
FFFINANZDIREKT GmbH, Halberstadt (Heinrich-Julius-Str. 17, 38820 Halberstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagenvermittlung) gem. § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG, Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gem. § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG, Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlagenberatung) gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. Es soll keine Befugnis bestehen, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und es soll kein Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung erfolgen.
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