Patri Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Rheinstr. 1, 60325 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Patri Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Rheinstr. 1, 60325 Frankfurt am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Rheinstr. 1, 60325 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Patri, Franz, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Patri Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Rheinstr. 1, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 69.501,22 DEM zum Zwecke der Verschmelzung mit der OWASKO Ost-West Aeiroservice und Konversions GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 38107) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie Änderungen in den §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 9 (Bekanntmachungen), 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und die Aufhebung des § 15 beschlossen. Neues Stammkapital: 61.100,00 EUR. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 10.05.2007 Bezug genommen.
Patri Consulting GmbH, Frankfurt am Main (Rheinstr. 1, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OWASKO Ost-West Aeroservice und Konversions GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 38107) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.