Patrick Fritsche GmbH, Duisburg, Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2012. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Fritsche, Patrick, Duisburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Patrick Fritsche e.K. in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 11185) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Patrick Fritsche GmbH, Duisburg, Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Peter Fritsche e.K. mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 11185 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012.
Patrick Fritsche GmbH, Duisburg, Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Gegenstand: das Betreiben eines Malerbetriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Fritsche, Patrick, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Peter Fritsche e.K. mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 11185 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.