Patzschke + Rasp Software GmbH, Wiesbaden, Bierstadter Straße 7, 65189 Wiesbaden.Geschäftsanschrift: Bierstadter Straße 7, 65189 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Patzschke, Till Immanuel, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Patzschke + Rasp Software GmbH, Wiesbaden (Bierstadter Straße 7, 65189 Wiesbaden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2006. Gegenstand: Die betriebswirtschaftliche und technologische Beratung über den Einsatz und die Erstellung von Software und Hardware, der Vertrieb von, der Handel mit und die Erstellung von Software-Konzepten, Software-Technologie, Software-Produkten sowie Systemlösungen einschließlich Hardware. Stammkapital: 306.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kechel, Wolfgang, Idstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Patzschke + Rasp Software AG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 6919). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.