Paul Adlmaier GmbH & Co. KG, Rosenheim (Max-Josef-Platz 17, 83022 Rosenheim). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsplan je vom 25.08.2005 im Wege der Aufnahme das gesamte Vermögen der Einzelfirma Paul Adlmaier mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRA 1677) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2005. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Traunstein
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