HRB 741404: Paul Bio GmbH, Riedlingen, Kastanienallee 2, 88499 Riedlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Verena, Sigmaringendorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 741404: Paul Bio GmbH, Riedlingen, Kastanienallee 2, 88499 Riedlingen. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: Benz, Verena, Sigmaringendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 741404: Paul Bio GmbH, Riedlingen, Kastanienallee 2, 88499 Riedlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2020 mit Änderung vom 21.12.2020. Geschäftsanschrift: Kastanienallee 2, 88499 Riedlingen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von ökologischen Produkten im stationären Handel und Online-Vertrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Paul, Alexander, Riedlingen, * ‒.‒.‒‒; Paul-Benz, Verena, Sigmaringendorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Paul Bio OHG", Riedlingen (Amtsgericht Ulm HRA 727074) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.