Paul Christoph Krückels GmbH & Co. KG, Mönchengladbach (Winandsdelle 12, 41063 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Josef Krückels GmbH & Co. KG Textilmaschinen-Handelsgesellschaft in Mönchengladbach, (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 2314) am 25.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Paul Christoph Krükkels GmbH & Co. KG, Mönchengladbach (Winandsdelle 12, 41063 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der Josef Krückels GmbH & Co. KG Textilmaschinen-Handelsgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 2314) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.