Paul Echtler Maschinen- u. Metallbau GmbH, Kaufbeuren, Osterhofstraße 3, 87600 Kaufbeuren. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MAEC GmbH Zerspanung und Maschinenbau mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 8660) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Paul Echtler Maschinen- u. Metallbau GmbH, Kaufbeuren, Osterhofstraße 3, 87600 Kaufbeuren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2011. Geschäftsanschrift: Osterhofstraße 3, 87600 Kaufbeuren. Gegenstand des Unternehmens: Der Maschinen- und Metallbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Echtler, Paul, Kaufbeuren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Paul Echtler Maschinen- & Metallbau e.K. mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9379) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.